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Corona Allgemein

Offener Brief 2 G

Sehr geehrter Herr Professor Lahl,

die IG Clubkultur Baden-Württemberg begrüßt die jüngst in Kraft getretene Möglichkeit zur Option 2G, die den Wegfall der Maskenpflicht und die Aufhebung jeglicher Beschränkungen beim Tanzen in Innenräumen innerhalb der Basisstufe vorsieht. Es gilt jedoch nun für die weiteren Stufen dringend weitere Anpassungen zu erzielen. Wir wenden uns deshalb heute an Sie mit der Bitte zu einer weiteren Überarbeitung der am 14.10.2021 veröffentlichten Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Unsere wichtigsten Erwartungen an Sie und die Verordnung sind:

1. Langfristige Planbarkeit

In einer unserer ersten Gesprächsrunden haben wir das Thema der langfristigen Planung als eine der wichtigsten Forderungen aus der durch unseren Verein vertretenen Szene angebracht.

Die Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg haben eine Zwangsschließung von weit mehr als einem Jahr hinter sich. Langsam fährt die Szene ihre kulturellen Aktivitäten hoch, DJ-Bookings werden vereinbart, Bands gebucht, Personal gesucht und Partyreihen geplant. Selbiges gilt für Veranstalter*innen, Bookingagenturen und Künstler*innen, die die Clubs und Livemusikspielstätten mit Leben füllen. Sie alle brauchen dringend eine Planungssicherheit, um weiterhin sinnvoll wirtschaftlich agieren zu können.

Im damaligen Gespräch haben Sie uns zugesichert, dass Clubs und Livemusikspielstätten zumindest für Geimpfte und Genesene spätestens ab diesem Herbst ohne Einschränkung öffnen können.

Wir bitten Sie dieses Versprechen ernst zu nehmen, um der Branche eine sichere Zukunft zu bieten. Wir erwarten deshalb 2G ohne Maske bei voller Kapazität unabhängig vom Stufenplan.

2. Einheitlichkeit für eine Reduzierung des Kommunikationsaufwands der Clubbetreibenden

Die Kommunikation der getroffenen Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung des Coronavirus sind ein Schlüsselelement, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erlangen. Die durch die Verordnung erzielten ständigen Änderungen versetzen Bertreiber*innen und Veranstalter*innen in zweierlei Maß in die Verantwortung etwas eigenmächtig zu entscheiden, was Sie in Absprache mit einem Stab an Wissenschaftler*innen und oder Berater*innen tun. Auf der einen Seite, möchte die Szene ihren Gästen einen möglichst sicheren Aufenthalt in ihren Räumlichkeiten ermöglichen, auf der anderen Seite positioniert sich der*die Betreiber*in mit ihrer Entscheidung in eine, mit großen Emotionen geführten politischen Debatte, um den richtigen Umgang mit dem Infektionsrisiko. Dies wurde auch durch die Impfkampagne bestätigt.

Eine unterschiedliche Handhabung in oft nah beieinander liegenden Locations, sowie die durch die Stufen hervorgerufene Instabilität der Auflagen, sorgt bei den Gästen für Verwirrung und erhöht den Kommunikationsaufwand erheblich.

Das bindet Personal und sorgt für einen Mehraufwand, der schwer zu rechtfertigen ist.

Wir bitten Sie im Sinne der Einheitlichkeit Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg 2G ohne Maske und mit voller Kapazität, unabhängig vom Stufenplan, einzuführen, um den Betrieben und Gästen eine Konstante zu ermöglichen.

3. Bundesweite Einheitlichkeit

Als Teil eines Bundesverbandes würden wir uns über eine bessere Absprache auf Landesebene in ihren Maßnahmen mit den anderen Bundesländern freuen. Unsere Szene kennt keine Ländergrenzen, unsere Gäste nehmen oft eine weite Anreise auf sich und auch die gebuchten Künstler*innen sind bundesweit unterwegs. Gerade für Städte wie Mannheim oder Ulm, die direkt an Ländergrenzen liegen, ist das ein nicht zu vernachlässigender Anteil. Eine Einheitlichkeit ist außerdem für die Planung von Touren der Künstler*innen durch die Bundesrepublik dringend notwendig.

Da es in vielen Bundesländern, zum Beispiel im direkten Nachbarland Bayern, schon wie von uns gefordert gehandhabt wird, bitten wir Sie im Sinne einer bundesweiten Einheitlichkeit 2G ohne Maske, volle Kapazität unabhängig vom Stufenplan einzuführen.

4. Wir bitten außerdem in der aktuellen Verordnung um eine klare Regelung zur Maskenpflicht ungeimpfter externer Dienstleister*innen (Künstler*innen, Türsteher*innen, etc.) im Zuge der 2G Regelung.

5. Im Sinne einer langfristigen Planbarkeit wächst der Wunsch unserer Szene außerdem nach einem Fahrplan, der eine zeitliche Sicherheit schafft, ab wann alle Einschränkungen komplett fallen können und unter welchen Bedingungen ein solcher Schritt auch verantwortlich umsetzbar sein wird. Wir freuen uns hier über eine baldige Information.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der IG Clubkultur Baden-Württemberg

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Corona Allgemein

Muster-Hygienekonzept für Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg

Tanzen ohne Maske soll möglich werden

Stuttgart, 31.08.2021
In Baden-Württembergs Clubs und Diskotheken können Gäste demnächst ohne Maske tanzen. Möglich wird das durch ein Muster-Hygienekonzept, das vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sowie mit Vertretern der Clubs und Diskotheken im Land erarbeitet wurde und das von den Betrieben individuell umgesetzt werden muss.
Die Umsetzung der Betriebskonzepte, etwa der Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche, erfordert jedoch eine Ausnahmegenehmigung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Der Zutritt zu den Betrieben ist unabhängig davon nur Geimpften, Genesenen und Gästen mit negativem PCR-Test gestattet.

Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministerium erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir zusammen mit der Branche und dem DEHOGA eine gute Lösung gefunden haben. Die Regelungen sind infektiologisch vertretbar und bieten den Clubs klare Kriterien für die Öffnung. Für uns stand die Sicherheit und der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Jetzt liegt es an den Clubs die Konzepte vor Ort umzusetzen.“

Auch Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA im Land, begrüßt die neue Regelung: „Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten gibt es jetzt endlich eine echte Öffnungsperspektive, die den Clubs und Diskotheken im Land einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb ermöglicht, und zwar ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter. Dafür sind wir sehr dankbar.“

Club- und Disko-Feeling ohne Maske, aber auch ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz – wie das funktionieren kann, ist im Muster-Hygienekonzept detailliert für unterschiedliche Betriebstypen ausgeführt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, neben zahlreichen anderen Hygiene-Auflagen, die Möglichkeit der Frischluftzufuhr: Betriebe, die über ihre Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40m³ pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen Geimpfte, Genesene und Gäste mit negativem PCR-Test bis zur vollen Kapazitätsauslastung einlassen und ihnen, bei Erfüllung weiterer Hygienestandards, das Tanzen ohne Maske gestatten.

Dort, wo die Lüftungsanlage weniger leistungsstark ist, dürfen nur maximal 70 Prozent der üblicherweise zulässigen Gästezahl eingelassen. Außerdem gilt in diesen Fällen die 2G-Zugangsvoraussetzung. Die Betriebe dürfen also nur vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einlassen. Die Aufstellung von Messgeräten („CO2-Ampeln“) soll zudem Lüftungsbedarf zeitnah signalisieren.

Für Betriebe ohne Lüftungsanlagen ist ersatzweise der Einsatz von Luftreinigungsgeräten vorgeschrieben. Die Frage, für wie viele Gäste der Betrieb unter 3G-Bedingungen öffnen darf, hängt von der erreichten Verringerung der Aerosolbelastung ab.

Mit der Möglichkeit des Wegfalls der Maskenpflicht auf Tanzflächen unter definierten Hygienebedingungen geht Baden-Württemberg weiter als die anderen Bundesländer und kommt damit einem wichtigen Anliegen der von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Club- und Diskothekenbetreiber entgegen, die ihrerseits eine aktive Unterstützung der Impfkampagne des Landes angekündigt haben.

Das Muster-Hygienekonzept wurde vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit folgenden Branchenorganisationen erarbeitet: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg, Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe im DEHOGA (BDT), Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg und Club Kollektiv Stuttgart.

Vertreter:innen der Club- und Diskothekenbetreiber äußern sich zufrieden mit der jetzt erreichten Lösung: „Mit der Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche und einer Öffnung unabhängig der Inzidenzen ermöglicht die Landesregierung endlich wieder Clubkultur in Baden-Württemberg“, betont Theresa Kern, Vorstand der IG Clubkultur und des Club Kollektiv Stuttgart. Kern fügt hinzu: „Der Weg aus der Pandemie geht nur gemeinsam, deshalb bitten wir die Betreiber:innen von Clubs und Diskotheken, den Infektionsschutz ernst zu nehmen und die Gäste, sich impfen zu lassen.“

Auch BDT-Vorstandsmitglied Michael Presinger betont: „Wir müssen Musik, Tanzen und Feiern wieder in die bewährten und kontrollierbaren Betriebe zurückbringen und den Betreibern die Sicherheit geben, dass keine erneuten Schließungen drohen.“

Das Muster-Hygienekonzept für den Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie ein Formular für den entsprechenden Antrag beim Gesundheitsamt steht Club- und Diskothekenbetreibern auf unserer Website www.clubkultur-bw.de zum Download zur Verfügung.

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Allgemein

Infoveranstaltungen für Clubs und Diskotheken

Über die zu erfüllenden Hygiene- und Lüftungsvorgaben und zu praktischen Umsetzungsbeispielen, informiert der DEHOGA Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertretern des Bundesverbands deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT), der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg e.V. i.G., dem Club Kollektiv Stuttgart e.V. in einer Online-Veranstaltung am

Mittwoch, den 1. September, 11 Uhr und
Donnerstag, den 2. September, 11 Uhr

Inhalte der Infoveranstaltung:

  • Die 4 Varianten der Öffnung von Clubs und Diskothekenbetriebe und Einordnung in die geltende Corona Verordnung
  • Adäquate Maßnahmen, die einen Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche kompensieren
  • Praktische Beispiele zur betriebsindividuellen Anwendung des Muster-Hygienekonzepts
  • Erläuterung weiterer betriebsinterner Schritte

Anmeldungen zu den Infoveranstaltungen sind per E-Mail möglich an info@dehoga-beratung.de Bitte gebt bei Eurer Anmeldung eine verbindliche E-Mail-Adresse an und den genauen Tag, an dem Ihr teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei und nicht an eine Mitgliedschaft bei der DEHOGA gebunden. Die Einladung zur Infoveranstaltung wird kurz vor dem Termin an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

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Corona

PM: Maskenpflicht auf der Tanzfläche erfolgreich abgewendet

Die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg begrüßt die erneute Änderung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Lockerung der Maskenpflicht auf den Tanzflächen im Ländle.
Der Wille der Landesregierung, wieder ein lebendiges Nachtleben in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ist deutlich zu spüren. Wir bedanken uns herzlich für das Anhören unserer kritischen  Anmerkungen und für die konstruktive Atmosphäre bei den bisherigen Gesprächsrunden.
Ebenfalls bedanken wollen wir uns für das Engagement und die Zusammenarbeit bei der Dehoga BW und dem Clubkollektiv Stuttgart.

Die nun nachträglich erweiterten Regelungen sind ein Kompromiss, den wir so Mittragen können und wollen.

Durch die Erarbeitung eines allgemeingültigen Hygienekonzeptes durch die Dehoga Baden-Württemberg ist eine zentrale und unkomplizierte Lösung gefunden worden, wie die Clubs und Diskotheken im Land ohne Maskenpflicht auf der Tanzfläche bald öffnen können.

„Tanzen ohne Maske ermöglicht eine wirkliche Rückkehr zu dem vermissten Clubfeeling“ merkt Simon Waldenspuhl, politischer Sprecher der IG Clubkultur Baden-Württemberg an. “Diese Entscheidung wird dazu führen, dass ein Großteils der Spielstätten im Land nun öffnen werden”.

Vereinbart wurde ebenfalls, dass sich die Verbände Clubkultur Baden-Württemberg, das Clubkollektiv Stuttgart und die Dehoga darum kümmern, dass Clubs und Diskotheken im Land sich aktiv an der Impfkampagne beteiligen.

„Impfen ist der einfachste Weg aus der Pandemie“ analysiert Anna Blaich, stellvertretende Vorsitzende der IG. „Gepaart mit den Anreizen eines vereinfachten Clubbesuches ist das die nachhaltigste Perspektive für unser geliebtes Nachtleben.”

Die ganze Bundesrepublik schaut gerade auf das Nachtleben Baden-Württembergs. Wir freuen uns, dass unser Bundesland hier so mutig ausprobiert, wie Nachtleben während der Corona-Pandemie funktionieren kann.

„Die Inzidenzungebundenheit der Öffnung und die Möglichkeit, die Kapazität wieder voll auszureizen, sind wichtige Bausteine, um das Nachtleben wieder hochzufahren“ stellt Theresa Kern, erste Vorsitzende der IG Clubkultur Baden-Württemberg fest. „Dies gibt den Betreiber*innen von Clubs, Diskotheken und Spielstätten endlich eine langfristige Öffnungsperspektive und kann gerne bundesweit so kopiert werden.“

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Verband

PM: Verbandsgründung Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg

In Stuttgart haben sich am 18. Juli 2021 die Initiator:innen aus fünf Städten zusammengefunden, um die Gründungsversammlung des Verband Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg abzuhalten.

Mit Verabschiedung einer Satzung und der Wahl des Vorstandes sind wir unserem Ziel, ein offizieller Verband für die Interessen von Clubs, Livespielstätten und Festivals in Baden-Württemberg, entscheidend näher gekommen. Zudem ist damit nun auch die Voraussetzung geschaffen und wir können offizieller Landesverband der LiveKomm werden.
Als nächstes gilt es die bisher über 120 Unterstützer:innen sowie weitere Spielstätten und Initiativen als Mitglieder zu gewinnen und gemeinsam eine Arbeitsgrundlage für die zukünftige Verbandsarbeit zu finden.

„Wir freuen uns, die bereits begonnene Arbeit, die auf viel positive Resonanz gestoßen ist, mit Nachdruck voranzutreiben. Wie wichtig der Austausch und die Vernetzung auf Landesebene sind, haben die letzten 1,5 Jahre nochmals ganz deutlich gezeigt. Weiteren Krisen und dem Clubsterben kann langfristig nur im Zusammenschluss entgegengetreten werden. Wir freuen uns über jede:n, der/die sich hier anschließt!“ so die frisch gewählte Vorständin, Theresa Kern.

Neben Theresa Kern sind im Gründungsvorstand Marius Hausberger (2. Vorsitzender), Simon Waldenspuhl (politischer Sprecher) und Anna Blaich (Kassenwartin). Der erweiterte Vorstand setzt sich aus vier weiteren Gründungsmitgliedern zusammen.

Der frisch gewählte Vorstand wird die Geschäfte zunächst bis zur ersten Mitgliedervollversammlung führen, welche im Frühjahr 2022 stattfinden soll. Sowie die Formalien erledigt sind, geht es daran aktiv auf Mitstreiter:innen und zukünftige Mitglieder zuzugehen.


Im Bild (v.l.n.r.) Anna Blaich (Kassenwartin), Marius Hausberger (2. Vorstand), Simon Waldenspuhl (politischer Sprecher), Theresa Kern (1. Vorständin), Julia Landenberger, Zora Brändle, Steffen Herbrik, Nils Runge (Beisitzer:innen)

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Corona Allgemein

PM: IG Clubkultur Baden-Württemberg erhält SonderAPPLAUS der Initiative Musik

Der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Dr. Monika Grütters, ausgerufene Spielstättenprogrammpreis für unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen zeichnet seit 2013 in drei Hauptkategorien qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende, kreative und herausragende Livemusikprogramme und Spielstätten aus.
Der 2021 erstmals ausgerufene SonderAPPLAUS für kreative Formate von oder zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie geht für Baden-Württemberg an die IG Clubkultur Baden-Württemberg. Damit wird die IG Clubkultur Baden-Württemberg im ersten Jahr nach ihrem Zusammenschluss  für ihren Beitrag zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten im Land ausgezeichnet.
“Wir freuen uns sehr, dass wir für unsere noch sehr junge Verbandsarbeit auf Landesebene den SonderAPPLAUS für Baden-Württemberg erhalten haben. Das zeigt uns, dass es ein wichtiger – und sicherlich auch überfälliger – Schritt war, die Themen der Clubkultur auf Landesebene zu platzieren!”, so Anna Blaich, Mitinitiatorin der IG Clubkultur Baden-Württemberg. “Gleichzeitig sehen wir die Auszeichnung als Ansporn, unser Vereinsprogramm und weitere Projekte zur Unterstützung der Clubkultur in Baden-Württemberg wirkungsvoll und zukunftsblickend umzusetzen.”
Die Initiator*innen der IG Clubkultur Baden-Württemberg haben sich 2020 aus den Regionalverb nden EventKultur Rhein-Neckar und Clubkollektiv Stuttgart, sowie den drei United We Stream Initiativen Rhein-Neckar, Stuttgart und Upper Rhine (Freiburg und Region) zusammengeschlossen. Unser Ziel ist es, die Clubkultur in Baden-Württemberg zu sichern, auszubauen und zu stärken. Mit einer überregionalen Vernetzung der Akteur:innen der Clubkultur wollen wir die Interessen und Belange unserer Szene bündeln und diese mit geeinter Stimme gegenüber der Landespolitik vertreten.
Mit denen im Rahmen der Landtagswahl 2021 aufgestellten Wahlprüfsteinen hat die IG Clubkultur Baden-Württemberg die Forderungen der Clubkultur an die Landespolitik formuliert.
Themenbl cke waren Kulturorte für Livemusik und Live-DJ-Ereignisse, finanzielle und strukturelle Förderung, Kultur im ländlichen Raum, Konsum und Sicherheit sowie Corona-Hilfsma nahmen. Diese Forderungen wurden von über 120 Unterstützer*innen aus dem ganzen Land unterzeichnet.
Unsere Arbeit hat dazu geführt, dass unsere Anliegen teilweise Verankerung im Koalitionsvertrag der Landesregierung gefunden haben. So verspricht die Koalition nicht nur in Zukunft die
Clubkultur finanziell zu fördern, sie will sich auch beim Bund dafür einsetzen, Musikclubs als Orte der kulturellen Nutzung anzuerkennen und sich für die Einführung des sog. “Agent of Change” Prinzips einsetzen.

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Corona Allgemein

Offener Brief zur neuen Verordnung per 28. Juni aus Perspektive der Clublandschaft in Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,
Sehr geehrter Herr Minister Lucha,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Olschowski,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Leidig,
Sehr geehrte Abgeordnete,

mit großem Verwundern haben wir die heute in Kraft tretende Verordnung zur Kenntnis genommen, in der zum allerersten Mal seit März 2020 eine Öffnung von Clubs in Aussicht gestellt wird. Die damit verbundenen Bedingungen sind jedoch alles andere als angebracht und bieten nachwievor keine umsetzbaren Öffnungsperspektiven für Clubs und Diskotheken.

Seit Beginn der Pandemie bieten Kulturbetriebe und hier insbesondere Clubs und Spielstätten ihre Mithilfe an, sichere und durchdachte Konzepte zu erarbeiten um einen coronakonformen Spielbetrieb zu ermöglichen. Die am 25.06.2021 beschlossene Richtlinie, die in Clubs und Diskotheken eine Person auf 10 qm unter dem Vorbehalt der Ergebnisse von nicht genauer definierten Modellversuchen erlaubt ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die seit über 15 Monaten versuchen, ihre eigene Existenz zu sichern und gleichzeitig mit Optimismus und Zuversicht Alternativkonzepte und Öffnungsszenarien planen.

Während nun alle anderen Branchen großzügigen Lockerungen ausgesetzt sind, wird das Nachtleben weiterhin massiv beschränkt und de facto unterbunden. Diese Ungleichbehandlung ist nicht mehr zu vermitteln.

Daher bitten wir Sie heute um eine dringend notwendige Überarbeitung der neuen Verordnung sowie die Einleitung begleitender Maßnahmen:

  • 3G-Nachweis & Kapazitäten: Wir haben volles Verständnis für den 3G-Nachweis, eine Kapazitätsbeschränkung muss aber prozentual und nicht per qm erfolgen – wir fordern dass die Verordnung dahingehend angepasst wird.
  • Präzisierung der Modellversuche: Welche Ergebnisse sind benötigt, um Clubs und Spielstätten realistische und umsetzbare Lockerungen zu ermöglichen?
  • Tanzen im Freien: Clubs und Diskotheken zu gestatten, unter freiem Himmel sowie der „3G-Regel“ Tanz zu ermöglichen.
  • Dialog mit der Clubkultur: Als Interessensgemeinschaft mit einer großen Expertise in der hiesigen Clublandschaft und Nachtkultur im ganzen Land bieten wir hier unsere Zu- und Mitarbeit an, realistische Öffnungsszenarien zu erarbeiten.

Mit der bisherigen Regelung verlagert man das Feiern in den unkontrollierten illegalen/privaten Bereich und zeigt großes Misstrauen gegenüber einer ganzen Branche. Wir wünschen uns eine nachvollziehbare Erklärung, die im Detail erläutert, wieso private Feiern mit der expliziten Bekanntmachung, dass hier sogar tanzen mit bis zu 200 Personen erlaubt ist, sowie Konzerte ein geringeres Infektionsrisiko bergen, als öffentlich in einem Club mit durchdachtem Hygiene-Konzept und in den allermeisten Fällen sogar Lüftungsanlagen um gebildete Aerosole schnell und effektiv abführen zu können. Für die meisten Clubs bedeutet die “1 Besucher pro 10qm”-Regelung bei der Durchführung eine Veranstaltung mit 10 – 20 Leuten zu planen und ist somit wirtschaftlich keineswegs tragbar.

Wir sind Teil der Lösung – nicht das Problem.

Freundliche Grüße
IG Clubkultur Baden-Württemberg
Anna Blaich, Zora Brändle, Franziska Gremm, Steffen Herbrik, Theresa Kern, Jule Landenberger, Nils Runge, Marius Hausberger, Florian Seiler, Simon Waldenspuhl

PDF: Offener Brief zur neuen Verordnung per 28. Juni aus Perspektive der Clublandschaft in Baden-Württemberg

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Landtagswahl 2021 Allgemein

PM: Gute Neuigkeiten für die Clubkultur im Land, wie geht es weiter mit der IG Clubkultur?

Gleich drei Mal fand die Clubkultur Erwähnung in dem von Grünen und CDU am Mittwoch den 05.05. vorgestellten Koalitionsvertrag. Neben dem Aufzählen von Clubs als förderungswürdige Institutionen bei der ländlichen Kulturförderung freute uns besonders ein Passus auf Seite 138 des Vertrages.
Dort verspricht die zukünftige Landesregierung sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Musikclubs in Zukunft als Orte der kulturellen Nutzung definiert werden sollten.
Bisher firmierten diese gemeinsam mit Bordellen und Spielhallen unter der Kategorie Vergnügungsstätte. Dies dürfte bald sogar überfällig sein, ein entsprechender Antrag wurde in der gestrigen Bauausschusssitzung des Bundestag verabschiedet und soll Freitag den 07.05. im Bundestag beschlossen werden. (Quelle 1)

Eine solche Änderung der BauNVO würde eine große rechtliche Aufwertung und Besserstellung von Clubs und Musikspielstätten mit kuratierten Programmen bedeuten. Ebenfalls legt es rechtlich fest, was wir schon lange betonen: Clubs gehören zum kulturellen Leben der Kommunen.

„Damit setzt die Landesregierung eine unserer wichtigsten Forderung um“ analysiert Anna Blaich, IG Clubkultur Mitinitiatorin aus Mannheim, „eine solche Änderung der BauNVO wäre ein wichtiges Signal an die Szene“.

Weiter wird sich die zukünftige Landesregierung dafür einsetzen, das Agent of Change Prinzip einzuführen. Dieses aus London stammende Konzept der Stadtentwicklung verlagert die Zuständigkeit für Lärmschutz weg von alteingesessenen Kultureinrichtungen hin zu möglichen neuen Nachbarn. Sollen im nahen Umfeld von existierenden Clubs oder Spielstätten Wohnungen entstehen, müssen die Erbauer*innen dafür sorgen, dass erforderliche Schallschutzmaßnahmen erfolgen.

„Die Verdrängung von Clubs und Spielstätten aus Städten ist ein immanentes Problem für unsere Szene“ ergänzt Steffen Herbrik, Mitinitiator aus Stuttgart, „im Agent of Change Prinzip erhoffen wir uns eine wirksame Maßnahme gegen das Clubsterben“.

Mit dem Aufzählen von Clubs bei der kulturellen Förderung streift die Landesregierung ein weiteres wichtiges Ziel unseres Zusammenschlusses: Die Schaffung eines eigenen Haushaltspostens zur Förderung von Clubkultur in Baden-Württemberg.

„Eine substanzielle finanzielle Förderung ist am besten mit einem eigenen Posten im Haushalt garantiert“ betont Simon Waldenspuhl, Aktivist aus Freiburg, „wir werden hier dranbleiben und mit den kulturpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Fraktionen im regelmäßigen Austausch bleiben“

 

Zukunft der IG Clubkultur Baden-Württemberg

Die IG Clubkultur Baden-Württemberg befindet sich gerade noch in einem strukturellen Aufbauprozess. Im Moment arbeiten wir daran unser politisches Forderungsprofil zu schärfen und aus der Interessensgemeinschaft ein Verband zu formen. Inzwischen unterstützen über 120 Akteur*innen aus über 20 Städten im Land unsere Forderungen an die Landespolitik. Sobald es die Corona Verordnung zulässt, werden wir die Gründungsversammlung in Angriff nehmen. 

Als Verband werden wir unseren Vertretungsanspruch gegenüber der Landespolitik weiter zementieren und damit unseren  Einfluss und Gewicht in zukünftigen Verhandlungen stärken können.

Quellen:

Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
Bericht Backstage Pro

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Landtagswahl 2021

PM: Veröffentlichung der Antworten der Parteien zu den Wahlprüfsteinen

In zweieinhalb Wochen wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Höchste Zeit also, sich mit den antretenden Parteien zu beschäftigen und zu überprüfen, welche Interessen sie vertreten. Die Interessensgemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg hat alle im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Positionen zur Clubkultur befragt und veröffentlicht nun die Ergebnisse als Wahlprüfsteine.

 

Clubkultur – jetzt erst recht!

Das zweite Märzwochenende steht nicht nur im Zeichen der baden-württembergischen Landtagswahl, sondern markiert auch die erste Jährung des 13. März: Für viele Clubs, Spielstätten und Kulturschaffende der Tag, an dem die Lichter und der Sound ausgingen. Seit einem Jahr verharren sie nun im Limbo, mit dem Rücken zur Wand, abhängig von weiteren Hilfspaketen von Bund, Land und Kommunen. Umso wichtiger ist es jetzt, Politiker*innen in den Landtag zu schicken, die um die Fragilität und Beschaffenheit der Szene wissen und alles dafür tun werden, die Clubkultur sicher aus der Krise zu führen. Die Antworten der Parteien geben den Wähler*innen Anhaltspunkte, wie ihr Kreuz der Clubkultur helfen kann.

 

Vielversprechende Aussichten

Das Initiativ-Team hinter der Interessensgemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg zeigt sich erfreut und optimistisch: „Wir sind positiv überrascht über die sehr wohlwollenden Antworten der Parteien zu unseren Forderungen und Anliegen. Sowohl kurzfristige Corona bezogene Wahlprüfsteine, als auch mittel- bis langfristige Forderungen wurden zum größten Teil sehr positiv angenommen und befürwortet. Es ist höchste Zeit, dass der Landtag die Anliegen der Clubkultur ernst nimmt und sich bei dem Thema politisch etwas bewegt. Eins versprechen wir – wir bleiben dran und werden Sie beim Wort nehmen.”

 

Wie die Einzel-Antworten der Parteien ausgefallen sind, ist hier zu lesen.

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Allgemein

PM: European [Open] Club Day 2021
(Baden-Württemberg/Germany Edition)

clubsAREculture – Anerkennung von Musikclubs als Kulturstätten

Es ist still geworden um die Clubkultur in Deutschland – aber nur nach Außen. Im Hintergrund rauchen die Köpfe und es werden Konzepte entwickelt, wie die Clubkultur auch nach der Krise ihren Stellenwert in der Kulturlandschaft der Bundesrepublik weiter innehat. Mit dem Motto #clubsAREculture steigt in diesem Jahr die 4. Ausgabe des europäischen Aktionstags [OPEN] CLUB DAY, initiiert durch den europäischen Dachverband Live DMA.

Mit der Landtagswahl Baden-Württemberg startet das Super-Wahljahr 2021. Das Thema Clubkultur ist bisher im Wahlkampf ein Randthema. Um das nachhaltig zu verändern, haben wir die Vertreter*innen der demokratischen Parteien im Ländle gefragt, wie sie und ihre Partei zu den Themen und Anliegen unserer Szene stehen.

Aufbauend auf unseren Wahlprüfsteinen hat die IG Clubkultur Baden-Württemberg die Vertreter*innen der demokratischen Parteien im Rahmen des  [OPEN] CLUB DAYS eingeladen, mit uns über unsere Themen zu sprechen.

Wir freuen dass unserer Einladung alle im Landtag vertretenen, demokratischen Parteien und die Spitzenkandidatin der Linkspartei gefolgt sind.

Ab 14.00 Uhr diskutieren wir gemeinsam mit Marion Gentges, (CDU), MDL, Nico Weinemann (FDP), MDL, Martin Rivoir (SPD), MDL, Sarah Mirow, Spitzenkandidatin DIE LINKE und Manfred Kern (DIE GRÜNEN), MDL, wie die Musikclubs und Livemusikspielstätten trotz der Pandemie-bedingten Widrigkeiten als wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft erhalten bleiben können.

Themen der Runde sind u.a. Kulturorte für Livemusik und Live-DJ-Ereignisse erhalten, finanzielle und strukturelle Förderung etablieren, Kultur im ländlichen Raum stärken, Konsum sicherer gestalten,Sicherheit in der Nacht sowie die dringend benötigten Corona-Hilfsmaßnahmen.

Im Anschluss vereinen sich die Diskussionen der Landesverbände ab 15.15 Uhr zur Diskussion auf Bundesebene mit dem Titel: “Karstadt raus – Kultur rein? – Post-Corona: Können Musikclubs die Verödung der Innenstädte stoppen?

Präsentiert wird die Online-Konferenz vom Bundesverband LiveMusikKommision e.V. (kurz LiveKomm), Clubverbänden, Clubs und dem Chaos Computer Club (CCC). Die Streams werden kostenfrei auf www.clubsareculture.de bereitgestellt.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung: presse@clubkultur-bw.de

 

Weiterführende Informationen unter:

facebook.com/events/650179352425500
www.clubsareculture.de/open-club-day
www.facebook.com/events/2814775778778331
www.live-dma.eu