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Corona

Maskenbefreiung auf der Tanzfläche in der Warnstufe

Liebe Unterstützer:innen,

wir stecken mittendrin in den Verhandlungen mit dem Sozialministerium und der Dehoga zur Frage nach einer Maskenpflicht auch in der Warnstufe und einer Regelung für die Alarmstufe.

Einen ersten Erfolg können wir bereits verkünden: Wir haben uns mit dem Sozialministerium in einer konstruktiven und offenen Verhandlung geeinigt, dass die Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche mittels der Musterhygieneverodnung auch in der Warnstufe ihre Gültigkeit behält.

Das Sozialministerium wird noch heute Abend die Gesundheitsämter im Land darüber informieren. Mit dieser Information bekommen wir die genauen technischen Details, die wir euch dann direkt weiterleiten. Eine erneute Antragstellung wird dafür nicht notwendig sein!

Wir freuen uns über den guten Austausch und die Kompromissbereitschaft des Sozialministeriums an dieser Stelle. Wir bitten deshalb nochmal eingehend, die aktuelle Verordnung strikt umzusetzen, auch wenn das manchmal etwas anstrengend sein mag. Davon hängt weiterhin ab, wieviel Verhandlungsspielraum wir auch bei zukünftigen Regelungen für unsere Szene haben.

Einheitliche Regelungen für Konzerte und Clubveranstaltungen

Morgen steht die nächste Runde an. Dort sprechen wir über die Gleichstellung von Konzerten und DJ-Veranstaltungen in den zukünftigen Verordnungen. Wir wünschen uns, dass die Befreiung der Maskenpflicht auf Tanzflächen auch bei Konzerten Anwendung finden sollten. 

Regelungen bei der Alarmstufe

Nächste Woche haben wir ein weiteren Termin mit dem Sozialministerium um über einer Regelung für den Clubbetrieb in der Alarmstufe zu debattieren.

Hier brauchen wir dringend euer Feedback! Vermutlich wird es in der Alarmstufe nicht mehr möglich sein eine Maskenbefreiung für die Tanzfläche zu verhandeln. Ebenfalls wird es vermutlich weitere Verschärfungen geben. Wir als Verband sind hin und her gerissen zwischen dem nötigen Infektionsschutz, denn es ist hinlänglich für alle klar, dass sich auf Tanzflächen der Virus schneller ausbreiten kann und dem Anliegen den Clubbetrieb möglichst ohne Auflagen aufrechterhalten zu können.

Welche Wünsche habt ihr? Werdet ihr auch in der Alarmstufe den Betrieb eures Clubs 1:1 fortsetzen? Wäre es sollte ein Clubbetrieb nicht mehr wirklich durchführbar sein besser wieder eine staatlich verordnete Schließung auszuhandeln? Dann gäbe es auch die Option auf weitere staatliche Hilfen. Bitte schreibt uns eure Gedanken und Meinungen bis Montag, damit wir diese mit in die Verhandlungen nehmen können.

Viele Grüße, bleibt gesund und ein gutes Wochenende wünscht:
Eure IG Clubkultur

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Corona Allgemein

Offener Brief 2 G

Sehr geehrter Herr Professor Lahl,

die IG Clubkultur Baden-Württemberg begrüßt die jüngst in Kraft getretene Möglichkeit zur Option 2G, die den Wegfall der Maskenpflicht und die Aufhebung jeglicher Beschränkungen beim Tanzen in Innenräumen innerhalb der Basisstufe vorsieht. Es gilt jedoch nun für die weiteren Stufen dringend weitere Anpassungen zu erzielen. Wir wenden uns deshalb heute an Sie mit der Bitte zu einer weiteren Überarbeitung der am 14.10.2021 veröffentlichten Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Unsere wichtigsten Erwartungen an Sie und die Verordnung sind:

1. Langfristige Planbarkeit

In einer unserer ersten Gesprächsrunden haben wir das Thema der langfristigen Planung als eine der wichtigsten Forderungen aus der durch unseren Verein vertretenen Szene angebracht.

Die Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg haben eine Zwangsschließung von weit mehr als einem Jahr hinter sich. Langsam fährt die Szene ihre kulturellen Aktivitäten hoch, DJ-Bookings werden vereinbart, Bands gebucht, Personal gesucht und Partyreihen geplant. Selbiges gilt für Veranstalter*innen, Bookingagenturen und Künstler*innen, die die Clubs und Livemusikspielstätten mit Leben füllen. Sie alle brauchen dringend eine Planungssicherheit, um weiterhin sinnvoll wirtschaftlich agieren zu können.

Im damaligen Gespräch haben Sie uns zugesichert, dass Clubs und Livemusikspielstätten zumindest für Geimpfte und Genesene spätestens ab diesem Herbst ohne Einschränkung öffnen können.

Wir bitten Sie dieses Versprechen ernst zu nehmen, um der Branche eine sichere Zukunft zu bieten. Wir erwarten deshalb 2G ohne Maske bei voller Kapazität unabhängig vom Stufenplan.

2. Einheitlichkeit für eine Reduzierung des Kommunikationsaufwands der Clubbetreibenden

Die Kommunikation der getroffenen Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung des Coronavirus sind ein Schlüsselelement, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erlangen. Die durch die Verordnung erzielten ständigen Änderungen versetzen Bertreiber*innen und Veranstalter*innen in zweierlei Maß in die Verantwortung etwas eigenmächtig zu entscheiden, was Sie in Absprache mit einem Stab an Wissenschaftler*innen und oder Berater*innen tun. Auf der einen Seite, möchte die Szene ihren Gästen einen möglichst sicheren Aufenthalt in ihren Räumlichkeiten ermöglichen, auf der anderen Seite positioniert sich der*die Betreiber*in mit ihrer Entscheidung in eine, mit großen Emotionen geführten politischen Debatte, um den richtigen Umgang mit dem Infektionsrisiko. Dies wurde auch durch die Impfkampagne bestätigt.

Eine unterschiedliche Handhabung in oft nah beieinander liegenden Locations, sowie die durch die Stufen hervorgerufene Instabilität der Auflagen, sorgt bei den Gästen für Verwirrung und erhöht den Kommunikationsaufwand erheblich.

Das bindet Personal und sorgt für einen Mehraufwand, der schwer zu rechtfertigen ist.

Wir bitten Sie im Sinne der Einheitlichkeit Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg 2G ohne Maske und mit voller Kapazität, unabhängig vom Stufenplan, einzuführen, um den Betrieben und Gästen eine Konstante zu ermöglichen.

3. Bundesweite Einheitlichkeit

Als Teil eines Bundesverbandes würden wir uns über eine bessere Absprache auf Landesebene in ihren Maßnahmen mit den anderen Bundesländern freuen. Unsere Szene kennt keine Ländergrenzen, unsere Gäste nehmen oft eine weite Anreise auf sich und auch die gebuchten Künstler*innen sind bundesweit unterwegs. Gerade für Städte wie Mannheim oder Ulm, die direkt an Ländergrenzen liegen, ist das ein nicht zu vernachlässigender Anteil. Eine Einheitlichkeit ist außerdem für die Planung von Touren der Künstler*innen durch die Bundesrepublik dringend notwendig.

Da es in vielen Bundesländern, zum Beispiel im direkten Nachbarland Bayern, schon wie von uns gefordert gehandhabt wird, bitten wir Sie im Sinne einer bundesweiten Einheitlichkeit 2G ohne Maske, volle Kapazität unabhängig vom Stufenplan einzuführen.

4. Wir bitten außerdem in der aktuellen Verordnung um eine klare Regelung zur Maskenpflicht ungeimpfter externer Dienstleister*innen (Künstler*innen, Türsteher*innen, etc.) im Zuge der 2G Regelung.

5. Im Sinne einer langfristigen Planbarkeit wächst der Wunsch unserer Szene außerdem nach einem Fahrplan, der eine zeitliche Sicherheit schafft, ab wann alle Einschränkungen komplett fallen können und unter welchen Bedingungen ein solcher Schritt auch verantwortlich umsetzbar sein wird. Wir freuen uns hier über eine baldige Information.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der IG Clubkultur Baden-Württemberg

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Landtagswahl 2021 Allgemein

PM: Gute Neuigkeiten für die Clubkultur im Land, wie geht es weiter mit der IG Clubkultur?

Gleich drei Mal fand die Clubkultur Erwähnung in dem von Grünen und CDU am Mittwoch den 05.05. vorgestellten Koalitionsvertrag. Neben dem Aufzählen von Clubs als förderungswürdige Institutionen bei der ländlichen Kulturförderung freute uns besonders ein Passus auf Seite 138 des Vertrages.
Dort verspricht die zukünftige Landesregierung sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Musikclubs in Zukunft als Orte der kulturellen Nutzung definiert werden sollten.
Bisher firmierten diese gemeinsam mit Bordellen und Spielhallen unter der Kategorie Vergnügungsstätte. Dies dürfte bald sogar überfällig sein, ein entsprechender Antrag wurde in der gestrigen Bauausschusssitzung des Bundestag verabschiedet und soll Freitag den 07.05. im Bundestag beschlossen werden. (Quelle 1)

Eine solche Änderung der BauNVO würde eine große rechtliche Aufwertung und Besserstellung von Clubs und Musikspielstätten mit kuratierten Programmen bedeuten. Ebenfalls legt es rechtlich fest, was wir schon lange betonen: Clubs gehören zum kulturellen Leben der Kommunen.

„Damit setzt die Landesregierung eine unserer wichtigsten Forderung um“ analysiert Anna Blaich, IG Clubkultur Mitinitiatorin aus Mannheim, „eine solche Änderung der BauNVO wäre ein wichtiges Signal an die Szene“.

Weiter wird sich die zukünftige Landesregierung dafür einsetzen, das Agent of Change Prinzip einzuführen. Dieses aus London stammende Konzept der Stadtentwicklung verlagert die Zuständigkeit für Lärmschutz weg von alteingesessenen Kultureinrichtungen hin zu möglichen neuen Nachbarn. Sollen im nahen Umfeld von existierenden Clubs oder Spielstätten Wohnungen entstehen, müssen die Erbauer*innen dafür sorgen, dass erforderliche Schallschutzmaßnahmen erfolgen.

„Die Verdrängung von Clubs und Spielstätten aus Städten ist ein immanentes Problem für unsere Szene“ ergänzt Steffen Herbrik, Mitinitiator aus Stuttgart, „im Agent of Change Prinzip erhoffen wir uns eine wirksame Maßnahme gegen das Clubsterben“.

Mit dem Aufzählen von Clubs bei der kulturellen Förderung streift die Landesregierung ein weiteres wichtiges Ziel unseres Zusammenschlusses: Die Schaffung eines eigenen Haushaltspostens zur Förderung von Clubkultur in Baden-Württemberg.

„Eine substanzielle finanzielle Förderung ist am besten mit einem eigenen Posten im Haushalt garantiert“ betont Simon Waldenspuhl, Aktivist aus Freiburg, „wir werden hier dranbleiben und mit den kulturpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Fraktionen im regelmäßigen Austausch bleiben“

 

Zukunft der IG Clubkultur Baden-Württemberg

Die IG Clubkultur Baden-Württemberg befindet sich gerade noch in einem strukturellen Aufbauprozess. Im Moment arbeiten wir daran unser politisches Forderungsprofil zu schärfen und aus der Interessensgemeinschaft ein Verband zu formen. Inzwischen unterstützen über 120 Akteur*innen aus über 20 Städten im Land unsere Forderungen an die Landespolitik. Sobald es die Corona Verordnung zulässt, werden wir die Gründungsversammlung in Angriff nehmen. 

Als Verband werden wir unseren Vertretungsanspruch gegenüber der Landespolitik weiter zementieren und damit unseren  Einfluss und Gewicht in zukünftigen Verhandlungen stärken können.

Quellen:

Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
Bericht Backstage Pro

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Allgemein

Pressemitteilung: Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg gegründet

Die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg hat sich zusammengetan, um die Interessen und Belange der Musikclubs, Spielstätten, Festival und Konzertveranstalter*innen in Baden-Württemberg zu bündeln und diese mit geeinter und starker Stimme gegenüber der Landespolitik zu vertreten.

Bis zum heutigen Zeitpunkt haben sich unserer Initiative 85 Clubs, Spielstätten, Kulturzentren, Labels, Festivalveranstalter*innen, Musiker*innen und Initiativen aus 18 Städten des Landes angeschlossen.

Hintergrund:

Ein kuratiertes Live-Programm von Clubs, Spielstätten und Festivals sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Landschaft Baden-Württembergs. Des weiteren wird in unterschiedlichen Studien immer wieder bestätigt, dass ein pulsierendes Nachtleben ebenfalls ein wichtiger Standortfaktor für urbane, aber auch ländliche Räume ist.

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geraten viele der Baden-Württemberger Musikclubs, Spielstätten und Festivals in eine existenzielle Krise. Denn im Vergleich zu vielen anderen Branchen konnten diese ihren Betrieb gar nicht oder unter großen Einschränkungen wieder aufnehmen.
In vielen Kommunen konnte schon vor Corona ein Club- und Spielstättensterben beobachten werden. Die Corona-Pandemie wirkt hier wie ein Brandbeschleuniger.

Dem Nachtleben wurde in Politik und Öffentlichkeit seit jeher nicht der Stellenwert eingeräumt, den es unserer Meinung nach verdient.
In der Bauverordnung des Bundes wird dies deutlich: Clubs und Spielstätten werden hier in einer Reihe mit Bordellen und Spielcasinos genannt. Es wird dabei einerseits ausgeblendet, wie viel Kreativität und Engagement hinter der bunten und vielfältigen Nachtkultur stecken, anderseits wird eine solche Reihung dem Mehrwert an Lebensqualität und Attraktivität nicht gerecht, den die Clubkultur für den jeweiligen Standort bereit hält.

Um ein großflächiges Absterben dieser wichtigen Kulturbetriebe zu verhindern, sind Kraftanstrengungen auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene von Nöten.

Im Gegensatz zur Kommunalpolitik und auf Bundesebene, gibt es auf Landesebene bisher keine Institution, welche sich für die gemeinsamen Interessen der Clubkultur einsetzt – deshalb haben wir uns zusammengefunden.

Zielsetzung:

Unser übergeordnetes Ziel ist die regionale Vernetzung aller Akteur*innen aus dem Bereich der Clubkultur in Baden-Württemberg, um das damit einhergehende politische Gewicht zu stärken und somit eine gemeinsame, höhere Strahlkraft zu erzielen.

Weitere Ziele sind unter anderem Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen, der Aufbau einer umfangreichen Wissensdatenbank sowie die individuelle Unterstützung und Vertretung der Mitglieder auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene auf der Basis eines gemeinsamen Erfahrungsschatzes. In unseren allgemeinen Forderungen haben wir zum Beispiel die Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Blick. Sie umfassen die Bereiche Kulturraumschutz, die Einrichtung einer/s landesweiten Popbeauftragten, die Einführung eines eigenen Haushaltspostens zur Förderung der Clubkultur sowie ein landesweites Programm für Gesundheitsschutz und Sicherheit im Nachtleben.

Ausblick:

Im März 2021 stehen in Baden-Württemberg Landtagswahlen an. Zu diesen haben wir eine Reihe an Wahlprüfsteine erarbeitet. Diese werden wir, unterzeichnet von einer Vielzahl an Clubs, Spielstätten, Kunstschaffenden, Festivalveranstalter*innen und vielen​ ​weiteren Akteur*innen des Nachtlebens an alle, an der Wahl teilnehmenden, Parteien versenden.
Die Antworten der Parteien werden wir auswerten und großflächig in unseren Netzwerken streuen um den Wähler*innen einen guten Überblick zu geben, wie sich die Parteien im Land positionieren um in der anstehenden Legislaturperiode des Landtages die Clubkultur zu unterstützen.

Die Wahlprüfsteine sind auf unserer Website unter ​www.clubkultur-bw.de​ einsehbar. Wir würden uns über eine breite Unterstützung sehr freuen.