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Landtag Verband Allgemein

PM: Club- und Popkultur im Haushalt berücksichtigen

Der Verein Clubkultur Baden-Württemberg ist angetreten, um den Stellenwert von Club- und Popkultur im Land zu stärken und mehr Sichtbarkeit zu schaffen. In Kürzester Zeit konnte ein konstruktiver Dialog mit der Landespolitik aufgebaut werden und zentrale Anliegen finden sich auch im Koalitionsvertrag der Regierung. Der Vorstand hat nun  im Vorfeld zu den Haushaltsverhandlungen im kommenden Herbst nochmals zentrale Anliegen an die Landesregierung herangetragen. 

 

“In diesen Zeiten der multiplen Krisen ist es wichtig, verlässliche Partner:innen zu haben – dafür möchten wir der Landesregierung danken. Auch wenn die Pandemie und ihre Folgen für unsere Branche noch nicht ausgestanden sind, möchten wir den Blick nach vorne werfen und mit einem Freiflächenkonzept und mehr Clubkultur im ländlichen Raum den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.” so die erste Vorsitzende Theresa Kern.

Schon im Vorfeld zur Landtagswahl hat Clubkultur BW zentrale Handlungsfelder für die Clubkultur im Land beschrieben und im Rahmen von Wahlprüfsteinen bei den Parteien zur Diskussion gestellt. Drei zentrale Anliegen wurden nun in Form von Anträgen an die Parteien herangetragen.

Diese umfassen folgende Themen: Freiräume in Form von Freiflächen und Gebäuden für die Club- und Off-Kultur sowie die Breitenförderung für Clubkultur. Denn leider werden Freiräume für Nachtkultur immer seltener, obwohl der Mangel daran immer größer wird. Das Clubsterben schreitet immer weiter voran und die Einrichtung neuer Räumen wird immer schwieriger. Welche Auswirkungen es hat, wenn diese Räume fehlen, haben wir schmerzlich durch die Corona Pandemie aufgezeigt bekommen. Daher müssen nun bestehende Räume nachhaltig gesichert und neue Räume geschaffen werden. Wir möchten diese Tendenz mit einem  extra auf Musikclubs und Livemusikspielstätten zugeschnittenen Fördertopf verhindern.  Finanzielle Mittel für bauliche Maßnahmen sind maßgeblich, um den Spielbetrieb zu sichern.Genau hier setzen wir mit unserem Antrag für die Breitenförderung an. Wir schlagen darin die Schaffung eines Fördertopfs vor, der es den Betreiber*innen ermöglicht, Gelder zur Modernisierung der Infrastruktur, wie z. B. Schallschutz und Energieeffizienz abzurufen und somit den neuen Standards und Anforderungen gerecht zu werden.

“Mit diesen beiden Anträgen wollen wir dem Ziel näher kommen, unsere hiesige Clubkultur nachhaltig und langfristig zu sichern sowie deren Weiterentwicklung vorantreiben. Dabei sind wir weiterhin auf einen engen Austausch mit der Landesregierung und Politik angewiesen. Wir freuen uns auf jeden Fall auf die weitere Arbeit und sind sehr auf die Ergebnisse unserer Anträge gespannt” – sagt Robert Gaa, politischer Sprecher von Clubkultur BW.

Neben den inhaltlichen Anträgen, möchten wir unsere Arbeit nachhaltiger und langfristiger gestalten. Wir konnten erst vor kurzem eine Geschäftsstelle auf 450€ Basis einrichten, jedoch sind die Aufgaben der Zukunft so umfassend, dass wir diese Stelle gerne zur Vollzeitstelle ausbauen möchten. Dafür haben wir eine Strukturförderung für unseren Verein beantragt, damit die Interessen der Clubkultur zukünftig nicht mehr nur auf ehrenamtlicher Basis gestemmt werden müssen. Auch unsere Szene verdient eine Vertretung, die sich mit entsprechendem Engagement und Wissen für ihre Bedürfnisse einsetzen kann.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Robert Gaa, politischer Sprecher, gerne zur Verfügung presse@clubkultur-bw.de

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Landtag Verband Corona Allgemein

Clubkultur BW als Experte im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hatte am Mittwoch, 27. April 2022, im Landtag Baden-Württemberg eine Sitzung samt öffentlichen Anhörung zu den Zukunftsperspektiven Kultur „Kunst und Kultur in Zeiten nach Corona“. Unsere erste Vorsitzende Theresa Kern, war als Vertreterin für den Bereich Clubkultur geladen. Sowohl ihre Rede, wie auch die der weiteren Kultur-Expert:innen aus BW sind hier nach zu sehen und hören:

 

Die Pressemitteilung des Landtag Baden-Württemberg dazu ist hier zu finden ”Wissenschaftsausschuss erörtert mit Experten die Zukunftsperspektiven Kultur nach Corona„

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Verband

PM: Clubkultur Baden-Württemberg e.V. wählt neuen Vorstand

v.l.n.r.: Nils Edte, Nils Runge, Jeanette Dimitrova, Marius Hausberger, Robert Gaa, Zora Brändle, Theresa Kern;
nicht im Bild, Julia Landenberger; Fotocredit: Reiner Pfisterer

Am vergangenen Samstag fanden sich im Stuttgarter White Noise Clubbetreiber:innen, Veranstalter:innen und Festivalmacher:innen für die erste reguläre Jahreshauptversammlung des 2021 gegründeten Landesverband Clubkultur Baden-Württemberg e.V. 

Die amtierende erste Vorsitzende Theresa Kern führte durch die Versammlung und berichtete von der Entstehung und Arbeit der erst als IG und seit Sommer 2021 als Verein agierenden Clubkultur Baden-Württemberg. Neben den Anwesenden vor Ort konnten auch hybrid, im digitalen Raum zugeschaltete Teilnehmer:innen zuhören und später mitwählen. Clubkultur Baden-Württemberg e.V. hat sich während der Corona-Pandemie gegründet und hierbei als Sprachrohr in die Politik gewirkt. Die gute wechselseitige Beziehung mit der Landespolitik wurde bereits zu Beginn der JHV unterstrichen durch die beiden Grußworte von Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Neben dem Rückblick auf die vergangene Arbeit stand als wichtiger Tagespunkt die Entlastung des bisherigen Vorstandes und die Neuwahlen an. Zur ersten Vorsitzenden wurde erneut Theresa Kern, Bunter Beton Festival Stuttgart, gewählt, den zweiten Vorsitz übernimmt neu Zora Brändle, EventKultur Rhein-Neckar. Die Kasse wird fortan von Marius Hausberger, Jazzkeller Sauschdall Ulm, geführt. Den geschäftsführenden Vorstand komplettiert als politischer Sprecher Robert Gaa, peer23 e.V. Mannheim.

Des weiteren wurden die bisherigen erweiterten Vorstände Nils Runge, Waldtraut Lichter Stuttgart, und Julia Landenberger aus Freiburg im erweiterten Vorstand bestätigt, neu hinzu kommen Jeanette Dimitrova, Clubgängerin und Nils Edte, Veranstalter und Sounddesigner aus Stuttgart. Die bisherigen Vorstände Anna Blaich und Simon Waldenspuhl standen nicht zur Wiederwahl, üben jedoch ab sofort das Amt der Kassenprüfer:innen aus.

Theresa Kern zeigt sich sehr zufrieden: „Mit diesem Gesamtvorstand sowie dem weiteren Team sehe ich uns als sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Nach zwei Jahren Pandemie und der damit verbundenen Arbeit freue ich mich, dass wir nun verstärkt auch andere inhaltliche Schwerpunkte setzen können. Ich möchte mich an dieser Stelle natürlich auch ganz herzlich bei den bisherigen Vorständen sowie allen Mitstreiter:innen bedanken!”

Zora Brändle ergänzt: „Es gilt nun, unsere Botschaft noch breiter in die Fläche zu bringen und insbesondere auch die Betreiber:innen und Veranstalter:innen auf dem Land zu unterstützen. Clubkultur ist so wichtig für das gesellschaftliche Miteinander – und das können wir zur Zeit gerade alle ganz gut gebrauchen!”

Robert Gaa, frisch gewählter politischer Sprecher freut sich sehr, die Arbeit der Kolleg:innen künftig unterstützen zu dürfen und „Impulse für Baden-Württembergs Club- & Livemusikszene setzen zu können.”

Marius Hausberger ist sich sicher: „Jetzt können wir auch die inhaltlichen Schwerpunkte fernab von Corona angehen – der Koalitionsvertrag der Landesregierung und unsere Wahlprüfsteine haben noch einige tolle Projekte in der Schublade. Es gilt jetzt die Zukunft zu gestalten.”

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Für weitere Informationen steht Ihnen Robert Gaa, politischer Sprecher, gerne zur Verfügung presse@clubkultur-bw.de

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Verband Allgemein

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Corona

PM: Clubkultur BW begrüßt den Öffnungsschritt der Landesregierung für Clubs – fordert aber weitere wirtschaftliche Unterstützung für die Betriebe.

Mit Freude hat Clubkultur Baden–Württemberg die neue Corona Verordnung des Landes zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltene Öffnungsmöglichkeit inklusive einer Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche für Clubs ist ein Schritt in die richtige Richtung. Im letzten Herbst hat sich eindrücklich gezeigt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb mit Maskenpflicht nicht durchführbar ist, da potentielle Besucher:innen dann ausbleiben. Die Öffnung der für die jungen Menschen so wichtigen Clubkultur, halten wir für einen richtigen und wichtigen Schritt.

“In unseren Gesprächsrunden mit dem Sozialministerium war unsere wichtigste Forderung: wenn es zu einer Öffnung kommt, dann nur ohne Maskenpflicht” ergänzt Theresa Kern, erste Vorsitzende. “Wir freuen uns, dass die konstruktiven Gespräche nun Wirkung gezeigt haben und bedanken uns bei allen beteiligten Akteur:innen”.

Dass alle Clubbesucher:innen, unabhängig des Boosters, bei aktuellem Infektionsgeschehen einen Schnelltest vorlegen müssen, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes nachvollziehbar. Allerdings bedeutet dies in Verbindung mit einer partiellen Maskenpflicht weiterhin einen höheren Personalaufwand für die Betreiber:innen. Da die Branche nun seit zwei Jahren, bis auf wenige Monate letzten Herbst, ihre Betriebe geschlossen halten musste, ist eine Anschubfinanzierung in unseren Augen unumgänglich.

Das erste Wochenende mit Öffnungsmöglichkeit hat gezeigt, dass für viele Betreiber:innen ein sofortiges Hochfahren des Betriebes nicht möglich ist.

“Viele Clubs sind von der raschen Öffnungsmöglichkeit überrascht worden und werden erstmal nicht öffnen können” analysiert Theresa Kern weiter. “Wir fordern deshalb die Landes– und Bundespolitik auf, freiwillige Schließungen weiter in der Überbrückungshilfe 4 zu berücksichtigen und eine Anschubfinanzierung für unsere Szene auf die Beine zu stellen.”

Die Kuratierung eines Kulturprogramms, die Wiederauffüllung der
Getränkelager und das Wiedereinstellen von geeignetem Personal wird viele Betreiber:innen noch die kommenden Wochen kosten.

Ebenfalls haben uns Nachrichten verschiedener Livemusikspielstätten erreicht. Dort ist ein wirtschaftlicher Betrieb durch die geltenden Regeln mit 60 Prozent Auslastung und Maske kaum möglich. Viele Clubs sind auch Orte der Livemusik und Livemusikspielstätten sind oft clubähnliche Betriebe. Die
unterschiedliche Handhabung macht deshalb keinen Sinn.

“Für die Zukunft nehmen wir aus den Erfahrungen der ersten Tage mit, dass Änderungen in der Corona–Verordnungen länger und besser kommuniziert werden sollten”, fasst Theresa Kern zusammen. “Da Clubs und Livemusikspielstätten zusammen gehören, fordern wir von der Politik hier schnell eine Angleichung der Regeln”.

Sollten die Inzidenzen weiter sinken, fordert die Clubkultur Baden–Württemberg die Politik auf, die Maskenpflicht weiter auszusetzen. Denn nur so kann eine langfristige und wirtschaftlich tragfähige Öffnungsperspektive garantiert werden. Das Sozialministerium hat hierzu schon Gesprächsbereitschaft signalisiert.

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Corona Allgemein

Warnstufe – es kann wieder losgehen!

Die Meldung hier, was jetzt Sache ist im Bezug auf die Clubkultur in der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, hätten wir gerne mit etwas Vorlauf eingestellt. Doch wie auch bundesweit, wurde hier im Land bis zu Letzt noch viel diskutiert und verhandelt. ABER, es hat sich gelohnt – auch wir wurden auf den letzten Metern noch positiv überrascht.
Wir gehen in die Warnstufe und damit können die Clubs wieder öffnen – inkl. Befreiung der Maskenpflicht auf der Tanzfläche!

Die neue Coronaverordnung wird heute, am 22. Februar 2022 not verkündet und tritt ab morgen in Kraft. Ab Inkrafttreten der neuen VO können Clubbetriebe unter 2G++ (genesen & geimpft & geboostert + tagesaktueller Test – gilt auch für geboosterte Menschen) und der FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen wieder öffnen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen wie folgt:

  • Beim Tanzen/auf der Tanzfläche.
  • Beim Konsum von Speisen und Getränken

Wir bleiben natürlich weiterhin mit den zuständigen Ministerien im Austausch – Gesprächstermine sind bereits terminiert – um nach Möglichkeiten weitere Lockerungen zu erwirken.

Für viele Betreiber*innen wird diese Öffnung auch zu kurzfristig kommen – Programm & Personal stampft man bekanntlich nicht über Nacht aus dem Boden. Nach unserem Kenntnisstand können Betriebe weiterhin freiwillig geschlossen bleiben ohne die Hilfen zu gefährden. Wir hoffen diese Regelung wird verlängert und befinden uns aktuell in Gesprächen.

Da bei uns auch immer wieder Fragen nach finanziellen Hilfen ankommen:
Wir empfehlen zu überprüfen, ob die Überbrückungshilfen helfen und wo es geht auch die Kurzarbeit zu nutzen sowie die ganzen NEUSTART Kultur-Programme. Die Hilfsprogramme sind allerdings Bundessache und wir haben hier in BaWü nur sehr begrenzt Einflussmöglichkeiten – nichts destotrotz haben wir unterschiedliche Themen von Betreiber*innen platziert, in der Hoffnung, dass diese umgesetzt oder auf Bundesebene eingebracht werden.

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Corona

PM: Clubkultur BW drängt auf eine langfristige und sinnvolle Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken im Land

Mit der Entscheidung des Ministerpräsidenten Kretschmanns Clubs und Diskotheken weiter geschlossen zu, fehlt der Clubkultur weiterhin jegliche Perspektive. Während sich für viele Branchen Öffnungsschritte und Erleichterungen abzeichnen, bleibt es für unsere Szene nachwievor unsicher, wie und wann wieder geöffnet werden kann.

“Das wichtigste für unsere Szene ist eine möglichst langfristige Öffnungsperspektive mit Bedingungen, unter denen Clubkultur sinnvoll durchführbar ist”, erklärt Theresa Kern, erste Vorsitzende der Clubkultur BW. “Dazu zählt eine Maskenbefreiung, keine Kapazitätsbeschränkungen und Planbarkeit”.

Unter den unsicheren Umständen der Omikronwelle, der Maskenpflicht und der geltenden Kapazitätsbeschränkungen macht für die Clubkultur BW eine Öffnung der Clubs und Diskotheken kein Sinn.

“Das ist wirtschaftlich nicht abbildbar und lässt kein Clubfeeling zu” kommentiert Theresa Kern weiter. “Wir haben im Dezember beobachten können, wie mit verbindlicher Einführung einer Maskenpflicht für die Clubs und Diskotheken die Besucher:innenzahlen stark zurück gingen”.

Die Clubkultur BW ist weiterhin im Austausch mit Herrn Prof. Lahl, Leiter des Sozialministeriums, bezüglich der geltenden Coronaverordnung. Im letzten Gespräch am Mittwoch den 26.01. haben wir ihn deshalb gebeten, in der Warn- und Basisstufe die Maskenpflicht und jegliche Kapazitätsgrenzen für Clubs und Diskotheken zu streichen.

Weitere Wirtschaftshilfen sind notwendig

Die Schließung der Clubs und Diskotheken dauert bis auf eine kurze Ausnahmen letzten Herbst nun schon bald zwei Jahre an. Damit sind sie mit am schwersten betroffen von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Viruses. Wir sehen nachwievor die Politik in der Verantwortung, die Szene finanziell zu unterstützen, solange es keine langfristigen Perspektive gibt.
“Besonders zentral sind hierfür die Kurzarbeitergelder” analysiert Theresa Kern. “Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich im Bund dafür Stark macht, dass diese über den März 2022 hinaus verlängert werden”.

Mit dem für diese und weitere Hilfen zuständige Wirtschaftsministerium steht Clubkultur Baden-Württemberg e.V. ebenfalls im Austausch. Forderungen, welche diese Woche an das Ministerium von Frau Hoffmeister-Kraut übersendet wurden, umfassen außerdem:

  • Eine Weiterzahlung des fiktiven Unternehmer:innenlohns nach März 2022
  • Neuauflage von Stabilisierungshilfen für Clubs und Diskotheken noch dieses Frühjahr
  • Eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Eintrittsgelder für Clubs, Musikspielstätten und Diskotheken
Perspektiven schaffen für den kommenden Winter

“Das Chaos der vergangenen zwei Jahre darf sich in Zukunft so nicht wiederholen”, merkt Theresa Kern abschließend an,. “Die Clubs und Diskotheken im Land werden kaum eine weitere Schließzeit überstehen.”

Wir sind deshalb als Clubkultur BW auf der Suche nach Möglichkeiten, wie Clubs und Diskotheken für die Zukunft fit für Pandemien oder einer weitere Coronavariante gemacht werden können. Hierbei hoffen hier neben den Wirtschaftshilfen auch auf eine tatkräftige Unterstützung aus Fachkreisen der Aerosolforschung. Wir heißen es willkommen, dass das Sozialministerium sich bereit erklärt hat uns und die Anliegen der Clubkultur mit Forscher:innen aus dem Dunstkreis der Landesregierung zusammen zu bringen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Simon Waldenspuhl, Pressesprecher: +49 17662429073

PDF PM: Clubkultur BW drängt auf eine langfristige und sinnvolle Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken im Land

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Corona

Alarmstufe nur mit Maske

Mit der voraussichtlich Ende nächster Woche eintretenden Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht in Clubs und Livemusikspielstätten – damit endet die Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche. Das Land hat außerdem schon ab diesem Wochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

Das Ministerium hat hier aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der starken Auslastung auf den Intensivstationen keinen weiteren Spielraum mehr für eine Befreiung gesehen. Wir freuen uns, dass der Amtsleiter Herr Prof. (apl.) Dr. Lahl angekündigt hat, dass sobald die Inzidenzen wieder sinken eine weitere Verhandlungsrunde einzuberufen um dann möglichst zügig zu schauen, wie Clubkultur im Land wieder ermöglicht werden kann. Es ist ein Sonderfall in Baden-Württemberg, dass wir direkt mit dem Amtsleiter des Sozialministeriums im aktiven Austausch sind und wir sind froh über diese Möglichkeit und Wertschätzung.

Da die Regelung für viele Betriebe einer de facto Schließung gleicht, werden wir nun an die Bundes und Landespolitik heran treten und eine Verlängerung der Überbrückungshilfen einfordern. Es muss klar sein, dass viele Betriebe die Alarmstufe ohne finanzielle Hilfen nicht überleben werden.

Wir kritisieren weiterhin das Ungleichgewicht zum Schaden des Nachtlebens das wir in den Maßnahmenkatalogen zur Pandemiebekämpfung wahrnehmen. Die Bedürfnis gerade auch jüngerer Mitbürger:innen nach ausgehen kamen und kommen zu kurz. Strengere Auflagen treffen immer zuerst Clubs und Diskotheken, während die Datenlage zur Verbreitung des Corona-Virus recht dünn ist. Die entstandene Frustration darüber hat sich in den Sommermonaten im Form von Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen beinahe jeder Stadt im Bundesgebiet entladen.

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Corona

PM: Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

PM: Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

Amtschef des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Prof. Uwe Lahl: „Leider verschärft sich das Infektionsgeschehen / Deshalb müssen wir Ausnahmen etwas einschränken – ermöglichen aber weiter das Tanzen ohne Maske“

DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt: „Das ist eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe“

Theresa Kern, Interessengemeinschaft Clubkultur: „Vereinbarte, einheitliche Regelungen sind ein guter Kompromiss“

Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich am heutigen Freitag (5. November) der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt.

Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig davon, ob die Belüftung der Räumlichkeiten ausreichend ist, können die Clubs dann unter Vollauslastung betrieben werden. Betriebe, die über keine ausreichende Lüftung oder Luftreinigung verfügen, dürfen zu maximal 70 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. CO2– Ampeln sollen dabei unterstützen zu erkennen, ob gelüftet werden muss. Die Ausnahmegenehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs, für den Fall, dass sich die landesweite oder regionale Infektionslage verschlechtert.

„Leider müssen wir mit den sinkenden Außentemperaturen ein sich stark verschärfendes Infektionsgeschehen beobachten. Die Impfquote ist entgegen aller Anstrengungen bislang nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht müssen wir daher jetzt mit Erreichen der Warnstufe etwas einschränken – wir ermöglichen aber weiterhin, dass ohne Maske getanzt werden kann“, sagt Amtschef Uwe Lahl nach den Gesprächen.

Der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt ergänzte: „Der 2G-Standard in Verbindung mit den anspruchsvollen, geprüften Hygienekonzepten der Betriebe ist eine gute Basis für ein sicheres, verantwortungsvolles Club- und Diskotheken-Erlebnis ohne Maske auf der Tanzfläche. Wir sind froh, dass wir nun auch für die Corona-Warnstufe gemeinsam eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe gefunden haben.“

Und Theresa Kern, die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg, sagte: „Clubatmosphäre und Maske tragen schließen sich leider aus. Die nun vereinbarten einheitlichen Regelungen sind ein guter Kompromiss aus einer möglichst sicheren infektionsarmen Partyatmosphäre und einer sicheren wirtschaftliche Perspektive für unsere Szene. Wir freuen uns über die offene und konstruktive Kooperation mit dem Sozialministerium und sind uns sicher gemeinsam auch in Zukunft tragfähige Lösungen für den anstehenden Winter zu finden.“

Vor dem Hintergrund des niedrigen Infektionsgeschehens konnten im Sommer die Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg wieder öffnen. Auf Grundlage eines von vom DEHOGA in Abstimmung dem Sozialministerium erstellten Musterhygienekonzepts konnten die örtlichen Gesundheitsämter eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche in Clubs und Diskotheken erteilen. Berücksichtigt wurden dabei die Voraussetzungen des Musterhygienekonzepts sowie die örtlichen Gegebenheiten.

Die Landesregierung hatte mit der 11. Corona-Verordnung Mitte September in Vorbereitung auf den Herbst/Winter ein Stufenkonzept eingeführt, mit dem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll. Demnach gelten bei Überschreitung definierter Schwellenwerte strengere Schutzmaßnahmen. Dies ist mit dem Erreichen der Warnstufe seit Mittwoch, 3. November, der Fall. „Die Intensivstationen sind bereits jetzt mit vielen COVID-19-Erkrankten belegt und es werden weiterhin steigende Zahlen prognostiziert. Daher ist es notwendig, jetzt zu handeln, um weiterhin die Versorgung aller Notfallpatienten sicherstellen zu können“, erklärte Amtschef Lahl.

 

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Corona Allgemein

Muster-Hygienekonzept für Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg

Tanzen ohne Maske soll möglich werden

Stuttgart, 31.08.2021
In Baden-Württembergs Clubs und Diskotheken können Gäste demnächst ohne Maske tanzen. Möglich wird das durch ein Muster-Hygienekonzept, das vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sowie mit Vertretern der Clubs und Diskotheken im Land erarbeitet wurde und das von den Betrieben individuell umgesetzt werden muss.
Die Umsetzung der Betriebskonzepte, etwa der Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche, erfordert jedoch eine Ausnahmegenehmigung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Der Zutritt zu den Betrieben ist unabhängig davon nur Geimpften, Genesenen und Gästen mit negativem PCR-Test gestattet.

Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministerium erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir zusammen mit der Branche und dem DEHOGA eine gute Lösung gefunden haben. Die Regelungen sind infektiologisch vertretbar und bieten den Clubs klare Kriterien für die Öffnung. Für uns stand die Sicherheit und der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Jetzt liegt es an den Clubs die Konzepte vor Ort umzusetzen.“

Auch Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA im Land, begrüßt die neue Regelung: „Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten gibt es jetzt endlich eine echte Öffnungsperspektive, die den Clubs und Diskotheken im Land einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb ermöglicht, und zwar ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter. Dafür sind wir sehr dankbar.“

Club- und Disko-Feeling ohne Maske, aber auch ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz – wie das funktionieren kann, ist im Muster-Hygienekonzept detailliert für unterschiedliche Betriebstypen ausgeführt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, neben zahlreichen anderen Hygiene-Auflagen, die Möglichkeit der Frischluftzufuhr: Betriebe, die über ihre Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40m³ pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen Geimpfte, Genesene und Gäste mit negativem PCR-Test bis zur vollen Kapazitätsauslastung einlassen und ihnen, bei Erfüllung weiterer Hygienestandards, das Tanzen ohne Maske gestatten.

Dort, wo die Lüftungsanlage weniger leistungsstark ist, dürfen nur maximal 70 Prozent der üblicherweise zulässigen Gästezahl eingelassen. Außerdem gilt in diesen Fällen die 2G-Zugangsvoraussetzung. Die Betriebe dürfen also nur vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einlassen. Die Aufstellung von Messgeräten („CO2-Ampeln“) soll zudem Lüftungsbedarf zeitnah signalisieren.

Für Betriebe ohne Lüftungsanlagen ist ersatzweise der Einsatz von Luftreinigungsgeräten vorgeschrieben. Die Frage, für wie viele Gäste der Betrieb unter 3G-Bedingungen öffnen darf, hängt von der erreichten Verringerung der Aerosolbelastung ab.

Mit der Möglichkeit des Wegfalls der Maskenpflicht auf Tanzflächen unter definierten Hygienebedingungen geht Baden-Württemberg weiter als die anderen Bundesländer und kommt damit einem wichtigen Anliegen der von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Club- und Diskothekenbetreiber entgegen, die ihrerseits eine aktive Unterstützung der Impfkampagne des Landes angekündigt haben.

Das Muster-Hygienekonzept wurde vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit folgenden Branchenorganisationen erarbeitet: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg, Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe im DEHOGA (BDT), Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg und Club Kollektiv Stuttgart.

Vertreter:innen der Club- und Diskothekenbetreiber äußern sich zufrieden mit der jetzt erreichten Lösung: „Mit der Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche und einer Öffnung unabhängig der Inzidenzen ermöglicht die Landesregierung endlich wieder Clubkultur in Baden-Württemberg“, betont Theresa Kern, Vorstand der IG Clubkultur und des Club Kollektiv Stuttgart. Kern fügt hinzu: „Der Weg aus der Pandemie geht nur gemeinsam, deshalb bitten wir die Betreiber:innen von Clubs und Diskotheken, den Infektionsschutz ernst zu nehmen und die Gäste, sich impfen zu lassen.“

Auch BDT-Vorstandsmitglied Michael Presinger betont: „Wir müssen Musik, Tanzen und Feiern wieder in die bewährten und kontrollierbaren Betriebe zurückbringen und den Betreibern die Sicherheit geben, dass keine erneuten Schließungen drohen.“

Das Muster-Hygienekonzept für den Wegfall der Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie ein Formular für den entsprechenden Antrag beim Gesundheitsamt steht Club- und Diskothekenbetreibern auf unserer Website www.clubkultur-bw.de zum Download zur Verfügung.