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Landtag Verband Corona Allgemein

Clubkultur BW als Experte im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hatte am Mittwoch, 27. April 2022, im Landtag Baden-Württemberg eine Sitzung samt öffentlichen Anhörung zu den Zukunftsperspektiven Kultur „Kunst und Kultur in Zeiten nach Corona“. Unsere erste Vorsitzende Theresa Kern, war als Vertreterin für den Bereich Clubkultur geladen. Sowohl ihre Rede, wie auch die der weiteren Kultur-Expert:innen aus BW sind hier nach zu sehen und hören:

 

Die Pressemitteilung des Landtag Baden-Württemberg dazu ist hier zu finden ”Wissenschaftsausschuss erörtert mit Experten die Zukunftsperspektiven Kultur nach Corona„

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Verband

PM: Clubkultur Baden-Württemberg e.V. wählt neuen Vorstand

v.l.n.r.: Nils Edte, Nils Runge, Jeanette Dimitrova, Marius Hausberger, Robert Gaa, Zora Brändle, Theresa Kern;
nicht im Bild, Julia Landenberger; Fotocredit: Reiner Pfisterer

Am vergangenen Samstag fanden sich im Stuttgarter White Noise Clubbetreiber:innen, Veranstalter:innen und Festivalmacher:innen für die erste reguläre Jahreshauptversammlung des 2021 gegründeten Landesverband Clubkultur Baden-Württemberg e.V. 

Die amtierende erste Vorsitzende Theresa Kern führte durch die Versammlung und berichtete von der Entstehung und Arbeit der erst als IG und seit Sommer 2021 als Verein agierenden Clubkultur Baden-Württemberg. Neben den Anwesenden vor Ort konnten auch hybrid, im digitalen Raum zugeschaltete Teilnehmer:innen zuhören und später mitwählen. Clubkultur Baden-Württemberg e.V. hat sich während der Corona-Pandemie gegründet und hierbei als Sprachrohr in die Politik gewirkt. Die gute wechselseitige Beziehung mit der Landespolitik wurde bereits zu Beginn der JHV unterstrichen durch die beiden Grußworte von Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Neben dem Rückblick auf die vergangene Arbeit stand als wichtiger Tagespunkt die Entlastung des bisherigen Vorstandes und die Neuwahlen an. Zur ersten Vorsitzenden wurde erneut Theresa Kern, Bunter Beton Festival Stuttgart, gewählt, den zweiten Vorsitz übernimmt neu Zora Brändle, EventKultur Rhein-Neckar. Die Kasse wird fortan von Marius Hausberger, Jazzkeller Sauschdall Ulm, geführt. Den geschäftsführenden Vorstand komplettiert als politischer Sprecher Robert Gaa, peer23 e.V. Mannheim.

Des weiteren wurden die bisherigen erweiterten Vorstände Nils Runge, Waldtraut Lichter Stuttgart, und Julia Landenberger aus Freiburg im erweiterten Vorstand bestätigt, neu hinzu kommen Jeanette Dimitrova, Clubgängerin und Nils Edte, Veranstalter und Sounddesigner aus Stuttgart. Die bisherigen Vorstände Anna Blaich und Simon Waldenspuhl standen nicht zur Wiederwahl, üben jedoch ab sofort das Amt der Kassenprüfer:innen aus.

Theresa Kern zeigt sich sehr zufrieden: „Mit diesem Gesamtvorstand sowie dem weiteren Team sehe ich uns als sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Nach zwei Jahren Pandemie und der damit verbundenen Arbeit freue ich mich, dass wir nun verstärkt auch andere inhaltliche Schwerpunkte setzen können. Ich möchte mich an dieser Stelle natürlich auch ganz herzlich bei den bisherigen Vorständen sowie allen Mitstreiter:innen bedanken!”

Zora Brändle ergänzt: „Es gilt nun, unsere Botschaft noch breiter in die Fläche zu bringen und insbesondere auch die Betreiber:innen und Veranstalter:innen auf dem Land zu unterstützen. Clubkultur ist so wichtig für das gesellschaftliche Miteinander – und das können wir zur Zeit gerade alle ganz gut gebrauchen!”

Robert Gaa, frisch gewählter politischer Sprecher freut sich sehr, die Arbeit der Kolleg:innen künftig unterstützen zu dürfen und „Impulse für Baden-Württembergs Club- & Livemusikszene setzen zu können.”

Marius Hausberger ist sich sicher: „Jetzt können wir auch die inhaltlichen Schwerpunkte fernab von Corona angehen – der Koalitionsvertrag der Landesregierung und unsere Wahlprüfsteine haben noch einige tolle Projekte in der Schublade. Es gilt jetzt die Zukunft zu gestalten.”

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Für weitere Informationen steht Ihnen Robert Gaa, politischer Sprecher, gerne zur Verfügung presse@clubkultur-bw.de

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Verband Allgemein

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Corona

PM: Clubkultur BW begrüßt den Öffnungsschritt der Landesregierung für Clubs – fordert aber weitere wirtschaftliche Unterstützung für die Betriebe.

Mit Freude hat Clubkultur Baden–Württemberg die neue Corona Verordnung des Landes zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltene Öffnungsmöglichkeit inklusive einer Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche für Clubs ist ein Schritt in die richtige Richtung. Im letzten Herbst hat sich eindrücklich gezeigt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb mit Maskenpflicht nicht durchführbar ist, da potentielle Besucher:innen dann ausbleiben. Die Öffnung der für die jungen Menschen so wichtigen Clubkultur, halten wir für einen richtigen und wichtigen Schritt.

“In unseren Gesprächsrunden mit dem Sozialministerium war unsere wichtigste Forderung: wenn es zu einer Öffnung kommt, dann nur ohne Maskenpflicht” ergänzt Theresa Kern, erste Vorsitzende. “Wir freuen uns, dass die konstruktiven Gespräche nun Wirkung gezeigt haben und bedanken uns bei allen beteiligten Akteur:innen”.

Dass alle Clubbesucher:innen, unabhängig des Boosters, bei aktuellem Infektionsgeschehen einen Schnelltest vorlegen müssen, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes nachvollziehbar. Allerdings bedeutet dies in Verbindung mit einer partiellen Maskenpflicht weiterhin einen höheren Personalaufwand für die Betreiber:innen. Da die Branche nun seit zwei Jahren, bis auf wenige Monate letzten Herbst, ihre Betriebe geschlossen halten musste, ist eine Anschubfinanzierung in unseren Augen unumgänglich.

Das erste Wochenende mit Öffnungsmöglichkeit hat gezeigt, dass für viele Betreiber:innen ein sofortiges Hochfahren des Betriebes nicht möglich ist.

“Viele Clubs sind von der raschen Öffnungsmöglichkeit überrascht worden und werden erstmal nicht öffnen können” analysiert Theresa Kern weiter. “Wir fordern deshalb die Landes– und Bundespolitik auf, freiwillige Schließungen weiter in der Überbrückungshilfe 4 zu berücksichtigen und eine Anschubfinanzierung für unsere Szene auf die Beine zu stellen.”

Die Kuratierung eines Kulturprogramms, die Wiederauffüllung der
Getränkelager und das Wiedereinstellen von geeignetem Personal wird viele Betreiber:innen noch die kommenden Wochen kosten.

Ebenfalls haben uns Nachrichten verschiedener Livemusikspielstätten erreicht. Dort ist ein wirtschaftlicher Betrieb durch die geltenden Regeln mit 60 Prozent Auslastung und Maske kaum möglich. Viele Clubs sind auch Orte der Livemusik und Livemusikspielstätten sind oft clubähnliche Betriebe. Die
unterschiedliche Handhabung macht deshalb keinen Sinn.

“Für die Zukunft nehmen wir aus den Erfahrungen der ersten Tage mit, dass Änderungen in der Corona–Verordnungen länger und besser kommuniziert werden sollten”, fasst Theresa Kern zusammen. “Da Clubs und Livemusikspielstätten zusammen gehören, fordern wir von der Politik hier schnell eine Angleichung der Regeln”.

Sollten die Inzidenzen weiter sinken, fordert die Clubkultur Baden–Württemberg die Politik auf, die Maskenpflicht weiter auszusetzen. Denn nur so kann eine langfristige und wirtschaftlich tragfähige Öffnungsperspektive garantiert werden. Das Sozialministerium hat hierzu schon Gesprächsbereitschaft signalisiert.

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Corona Allgemein

Warnstufe – es kann wieder losgehen!

Die Meldung hier, was jetzt Sache ist im Bezug auf die Clubkultur in der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, hätten wir gerne mit etwas Vorlauf eingestellt. Doch wie auch bundesweit, wurde hier im Land bis zu Letzt noch viel diskutiert und verhandelt. ABER, es hat sich gelohnt – auch wir wurden auf den letzten Metern noch positiv überrascht.
Wir gehen in die Warnstufe und damit können die Clubs wieder öffnen – inkl. Befreiung der Maskenpflicht auf der Tanzfläche!

Die neue Coronaverordnung wird heute, am 22. Februar 2022 not verkündet und tritt ab morgen in Kraft. Ab Inkrafttreten der neuen VO können Clubbetriebe unter 2G++ (genesen & geimpft & geboostert + tagesaktueller Test – gilt auch für geboosterte Menschen) und der FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen wieder öffnen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen wie folgt:

  • Beim Tanzen/auf der Tanzfläche.
  • Beim Konsum von Speisen und Getränken

Wir bleiben natürlich weiterhin mit den zuständigen Ministerien im Austausch – Gesprächstermine sind bereits terminiert – um nach Möglichkeiten weitere Lockerungen zu erwirken.

Für viele Betreiber*innen wird diese Öffnung auch zu kurzfristig kommen – Programm & Personal stampft man bekanntlich nicht über Nacht aus dem Boden. Nach unserem Kenntnisstand können Betriebe weiterhin freiwillig geschlossen bleiben ohne die Hilfen zu gefährden. Wir hoffen diese Regelung wird verlängert und befinden uns aktuell in Gesprächen.

Da bei uns auch immer wieder Fragen nach finanziellen Hilfen ankommen:
Wir empfehlen zu überprüfen, ob die Überbrückungshilfen helfen und wo es geht auch die Kurzarbeit zu nutzen sowie die ganzen NEUSTART Kultur-Programme. Die Hilfsprogramme sind allerdings Bundessache und wir haben hier in BaWü nur sehr begrenzt Einflussmöglichkeiten – nichts destotrotz haben wir unterschiedliche Themen von Betreiber*innen platziert, in der Hoffnung, dass diese umgesetzt oder auf Bundesebene eingebracht werden.

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Corona

PM: Clubkultur BW drängt auf eine langfristige und sinnvolle Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken im Land

Mit der Entscheidung des Ministerpräsidenten Kretschmanns Clubs und Diskotheken weiter geschlossen zu, fehlt der Clubkultur weiterhin jegliche Perspektive. Während sich für viele Branchen Öffnungsschritte und Erleichterungen abzeichnen, bleibt es für unsere Szene nachwievor unsicher, wie und wann wieder geöffnet werden kann.

“Das wichtigste für unsere Szene ist eine möglichst langfristige Öffnungsperspektive mit Bedingungen, unter denen Clubkultur sinnvoll durchführbar ist”, erklärt Theresa Kern, erste Vorsitzende der Clubkultur BW. “Dazu zählt eine Maskenbefreiung, keine Kapazitätsbeschränkungen und Planbarkeit”.

Unter den unsicheren Umständen der Omikronwelle, der Maskenpflicht und der geltenden Kapazitätsbeschränkungen macht für die Clubkultur BW eine Öffnung der Clubs und Diskotheken kein Sinn.

“Das ist wirtschaftlich nicht abbildbar und lässt kein Clubfeeling zu” kommentiert Theresa Kern weiter. “Wir haben im Dezember beobachten können, wie mit verbindlicher Einführung einer Maskenpflicht für die Clubs und Diskotheken die Besucher:innenzahlen stark zurück gingen”.

Die Clubkultur BW ist weiterhin im Austausch mit Herrn Prof. Lahl, Leiter des Sozialministeriums, bezüglich der geltenden Coronaverordnung. Im letzten Gespräch am Mittwoch den 26.01. haben wir ihn deshalb gebeten, in der Warn- und Basisstufe die Maskenpflicht und jegliche Kapazitätsgrenzen für Clubs und Diskotheken zu streichen.

Weitere Wirtschaftshilfen sind notwendig

Die Schließung der Clubs und Diskotheken dauert bis auf eine kurze Ausnahmen letzten Herbst nun schon bald zwei Jahre an. Damit sind sie mit am schwersten betroffen von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Viruses. Wir sehen nachwievor die Politik in der Verantwortung, die Szene finanziell zu unterstützen, solange es keine langfristigen Perspektive gibt.
“Besonders zentral sind hierfür die Kurzarbeitergelder” analysiert Theresa Kern. “Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich im Bund dafür Stark macht, dass diese über den März 2022 hinaus verlängert werden”.

Mit dem für diese und weitere Hilfen zuständige Wirtschaftsministerium steht Clubkultur Baden-Württemberg e.V. ebenfalls im Austausch. Forderungen, welche diese Woche an das Ministerium von Frau Hoffmeister-Kraut übersendet wurden, umfassen außerdem:

  • Eine Weiterzahlung des fiktiven Unternehmer:innenlohns nach März 2022
  • Neuauflage von Stabilisierungshilfen für Clubs und Diskotheken noch dieses Frühjahr
  • Eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Eintrittsgelder für Clubs, Musikspielstätten und Diskotheken
Perspektiven schaffen für den kommenden Winter

“Das Chaos der vergangenen zwei Jahre darf sich in Zukunft so nicht wiederholen”, merkt Theresa Kern abschließend an,. “Die Clubs und Diskotheken im Land werden kaum eine weitere Schließzeit überstehen.”

Wir sind deshalb als Clubkultur BW auf der Suche nach Möglichkeiten, wie Clubs und Diskotheken für die Zukunft fit für Pandemien oder einer weitere Coronavariante gemacht werden können. Hierbei hoffen hier neben den Wirtschaftshilfen auch auf eine tatkräftige Unterstützung aus Fachkreisen der Aerosolforschung. Wir heißen es willkommen, dass das Sozialministerium sich bereit erklärt hat uns und die Anliegen der Clubkultur mit Forscher:innen aus dem Dunstkreis der Landesregierung zusammen zu bringen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Simon Waldenspuhl, Pressesprecher: +49 17662429073

PDF PM: Clubkultur BW drängt auf eine langfristige und sinnvolle Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken im Land

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Corona

Offener Brief: Ausgetanzt – jetzt Klarheit für Betreiber:innen & Kulturakteur:innen schaffen

Baden-Württemberg, 02. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Leidig,
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Rapp,
Sehr geehrter Herr Prof. Lahl,
Sehr geehrte Abgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte wir uns für die bisherige gute Kommunikation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg bedanken. Die Möglichkeit zu diesem Austausch sehen wir nicht als selbstverständlich und freuen uns über die Wertschätzung, die uns hier entgegengebracht wird.

Aus der Presse mussten wir in den letzten Tagen erfahren, dass die Landesregierung eine Schließung der Clubs und Livemusikspielstätten erwägt – soeben konnten wir dies auch der MPK auf Bundesebene entnehmen. Angesichts der  aktuellen Belegung der Intensivbetten in Baden-Württemberg sind wir uns im Klaren darüber, dass dies ein notwendiger Schritt ist. Im Hinblick auf die kommenden Schließungen stellen wir uns jedoch einige wichtige Fragen, deren Beantwortung für unsere Branche schnellstmöglich erfolgen sollte:

  1. Wir tragen die Entscheidung einer konsequenten Schließung mit – wir stellen uns jedoch die Frage, wieso erneut im ersten Schritt die Clubkultur unter diese fällt, während andere kontaktintensive Bereiche unbehelligt werden? Wir sind skeptisch, dass es zum gewünschten Resultat führen wird, wenn ausschließlich Veranstaltungen eingeschränkt und Clubs geschlossen werden, während sich beispielsweise Mindestbegrenzungen in anderen Branchen in sehr hohen Bereichen befinden. Aktuell  ist aus unserer Sicht kein spezifischer pandemietreibender Bereich erkennbar – jeder vermeidbare Kontakt hilft, die Welle zu brechen. Mit einem solchen Schritt nehmen Sie das Freizeitverhalten der jüngeren Mitbürger:innen ins Visier. Diese Gruppe ist kaum vulnerabel für den Virus,  ihr wird aber immer wieder viel Solidarität abverlangt, um die Inzidenzen zu drücken. Wir würden uns wünschen, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert und fordern hierzu eine Taskforce. 
  2. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es keine konkreten Aussagen wann, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen diese Schließung kommen wird. Wir bitten deshalb schnellstmöglich um Aufklärung, damit die Betriebe sich vorbereiten können – Personalplanung, Programmorganisation und Buchung der Künstler:innen, Wareneinsatz etc. müssen dringend geplant werden. Uns erreichen zahlreiche Nachfragen verunsicherter Betreiber:innen, die wir dringend beantworten müssen.
  3. Welche zusätzlichen Hilfen sind geplant für die bereits gebeutelte Kultur und Clubkultur? Wir wünschen uns analog zum bayerischen Spielstättenförderprogramm kurzfristige individuelle Hilfen, die es den Betrieben ermöglichen die Zeit der Schließung zu überstehen. Um zeitnahe Entlassungen zu vermeiden und das frisch eingestellte Personal zu halten, muss es hier vor allem auch zu einer Lösung bezüglich der geringfügig Beschäftigten kommen. Wir brauchen eine Form des Kurzarbeitergeldes auch für 450 Euro Kräfte. Andernfalls wird es immer wahrscheinlicher, dass der ganzen Branche jegliche Zukunftsperspektive geraubt wird und mit weitreichenden Schließungen zu rechnen ist.

Die Clubs und Livemusikspielstätten brauchen außerdem eine Perspektive, für die Zeit nachdem die vierte Welle gebrochen wurde. An deren Erarbeitung möchten wir uns  gerne schon jetzt beratend beteiligen. Nötig sind dann wissenschaftlich fundierte Orientierungswerte, abgestufte Maßnahmen ohne Maskenpflicht und gegebenenfalls kostenlose PCR-Tests für Clubbesucher:innen.

Wir bitten außerdem inständig darum, die Impfkampagne des Landes auszuweiten und das Impfangebot zu verbessern. Wir haben alle Auflagen bis jetzt gerne mitgetragen – 3G, 2G, 2G+ – die Resilienz und das Verständnis für derartige Lücken schmelzen allerdings dahin.  

Für einen weiteren Austausch stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung und freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung.

Freundliche Grüße
Der Vorstand der IG Clubkultur Baden-Württemberg

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Corona

Alarmstufe nur mit Maske

Mit der voraussichtlich Ende nächster Woche eintretenden Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht in Clubs und Livemusikspielstätten – damit endet die Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche. Das Land hat außerdem schon ab diesem Wochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

Das Ministerium hat hier aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der starken Auslastung auf den Intensivstationen keinen weiteren Spielraum mehr für eine Befreiung gesehen. Wir freuen uns, dass der Amtsleiter Herr Prof. (apl.) Dr. Lahl angekündigt hat, dass sobald die Inzidenzen wieder sinken eine weitere Verhandlungsrunde einzuberufen um dann möglichst zügig zu schauen, wie Clubkultur im Land wieder ermöglicht werden kann. Es ist ein Sonderfall in Baden-Württemberg, dass wir direkt mit dem Amtsleiter des Sozialministeriums im aktiven Austausch sind und wir sind froh über diese Möglichkeit und Wertschätzung.

Da die Regelung für viele Betriebe einer de facto Schließung gleicht, werden wir nun an die Bundes und Landespolitik heran treten und eine Verlängerung der Überbrückungshilfen einfordern. Es muss klar sein, dass viele Betriebe die Alarmstufe ohne finanzielle Hilfen nicht überleben werden.

Wir kritisieren weiterhin das Ungleichgewicht zum Schaden des Nachtlebens das wir in den Maßnahmenkatalogen zur Pandemiebekämpfung wahrnehmen. Die Bedürfnis gerade auch jüngerer Mitbürger:innen nach ausgehen kamen und kommen zu kurz. Strengere Auflagen treffen immer zuerst Clubs und Diskotheken, während die Datenlage zur Verbreitung des Corona-Virus recht dünn ist. Die entstandene Frustration darüber hat sich in den Sommermonaten im Form von Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen beinahe jeder Stadt im Bundesgebiet entladen.

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Corona

PM: Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

PM: Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen

Amtschef des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Prof. Uwe Lahl: „Leider verschärft sich das Infektionsgeschehen / Deshalb müssen wir Ausnahmen etwas einschränken – ermöglichen aber weiter das Tanzen ohne Maske“

DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt: „Das ist eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe“

Theresa Kern, Interessengemeinschaft Clubkultur: „Vereinbarte, einheitliche Regelungen sind ein guter Kompromiss“

Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich am heutigen Freitag (5. November) der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt.

Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig davon, ob die Belüftung der Räumlichkeiten ausreichend ist, können die Clubs dann unter Vollauslastung betrieben werden. Betriebe, die über keine ausreichende Lüftung oder Luftreinigung verfügen, dürfen zu maximal 70 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. CO2– Ampeln sollen dabei unterstützen zu erkennen, ob gelüftet werden muss. Die Ausnahmegenehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs, für den Fall, dass sich die landesweite oder regionale Infektionslage verschlechtert.

„Leider müssen wir mit den sinkenden Außentemperaturen ein sich stark verschärfendes Infektionsgeschehen beobachten. Die Impfquote ist entgegen aller Anstrengungen bislang nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht müssen wir daher jetzt mit Erreichen der Warnstufe etwas einschränken – wir ermöglichen aber weiterhin, dass ohne Maske getanzt werden kann“, sagt Amtschef Uwe Lahl nach den Gesprächen.

Der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt ergänzte: „Der 2G-Standard in Verbindung mit den anspruchsvollen, geprüften Hygienekonzepten der Betriebe ist eine gute Basis für ein sicheres, verantwortungsvolles Club- und Diskotheken-Erlebnis ohne Maske auf der Tanzfläche. Wir sind froh, dass wir nun auch für die Corona-Warnstufe gemeinsam eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe gefunden haben.“

Und Theresa Kern, die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg, sagte: „Clubatmosphäre und Maske tragen schließen sich leider aus. Die nun vereinbarten einheitlichen Regelungen sind ein guter Kompromiss aus einer möglichst sicheren infektionsarmen Partyatmosphäre und einer sicheren wirtschaftliche Perspektive für unsere Szene. Wir freuen uns über die offene und konstruktive Kooperation mit dem Sozialministerium und sind uns sicher gemeinsam auch in Zukunft tragfähige Lösungen für den anstehenden Winter zu finden.“

Vor dem Hintergrund des niedrigen Infektionsgeschehens konnten im Sommer die Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg wieder öffnen. Auf Grundlage eines von vom DEHOGA in Abstimmung dem Sozialministerium erstellten Musterhygienekonzepts konnten die örtlichen Gesundheitsämter eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche in Clubs und Diskotheken erteilen. Berücksichtigt wurden dabei die Voraussetzungen des Musterhygienekonzepts sowie die örtlichen Gegebenheiten.

Die Landesregierung hatte mit der 11. Corona-Verordnung Mitte September in Vorbereitung auf den Herbst/Winter ein Stufenkonzept eingeführt, mit dem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll. Demnach gelten bei Überschreitung definierter Schwellenwerte strengere Schutzmaßnahmen. Dies ist mit dem Erreichen der Warnstufe seit Mittwoch, 3. November, der Fall. „Die Intensivstationen sind bereits jetzt mit vielen COVID-19-Erkrankten belegt und es werden weiterhin steigende Zahlen prognostiziert. Daher ist es notwendig, jetzt zu handeln, um weiterhin die Versorgung aller Notfallpatienten sicherstellen zu können“, erklärte Amtschef Lahl.

 

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Maskenbefreiung auf der Tanzfläche in der Warnstufe

Liebe Unterstützer:innen,

wir stecken mittendrin in den Verhandlungen mit dem Sozialministerium und der Dehoga zur Frage nach einer Maskenpflicht auch in der Warnstufe und einer Regelung für die Alarmstufe.

Einen ersten Erfolg können wir bereits verkünden: Wir haben uns mit dem Sozialministerium in einer konstruktiven und offenen Verhandlung geeinigt, dass die Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche mittels der Musterhygieneverodnung auch in der Warnstufe ihre Gültigkeit behält.

Das Sozialministerium wird noch heute Abend die Gesundheitsämter im Land darüber informieren. Mit dieser Information bekommen wir die genauen technischen Details, die wir euch dann direkt weiterleiten. Eine erneute Antragstellung wird dafür nicht notwendig sein!

Wir freuen uns über den guten Austausch und die Kompromissbereitschaft des Sozialministeriums an dieser Stelle. Wir bitten deshalb nochmal eingehend, die aktuelle Verordnung strikt umzusetzen, auch wenn das manchmal etwas anstrengend sein mag. Davon hängt weiterhin ab, wieviel Verhandlungsspielraum wir auch bei zukünftigen Regelungen für unsere Szene haben.

Einheitliche Regelungen für Konzerte und Clubveranstaltungen

Morgen steht die nächste Runde an. Dort sprechen wir über die Gleichstellung von Konzerten und DJ-Veranstaltungen in den zukünftigen Verordnungen. Wir wünschen uns, dass die Befreiung der Maskenpflicht auf Tanzflächen auch bei Konzerten Anwendung finden sollten. 

Regelungen bei der Alarmstufe

Nächste Woche haben wir ein weiteren Termin mit dem Sozialministerium um über einer Regelung für den Clubbetrieb in der Alarmstufe zu debattieren.

Hier brauchen wir dringend euer Feedback! Vermutlich wird es in der Alarmstufe nicht mehr möglich sein eine Maskenbefreiung für die Tanzfläche zu verhandeln. Ebenfalls wird es vermutlich weitere Verschärfungen geben. Wir als Verband sind hin und her gerissen zwischen dem nötigen Infektionsschutz, denn es ist hinlänglich für alle klar, dass sich auf Tanzflächen der Virus schneller ausbreiten kann und dem Anliegen den Clubbetrieb möglichst ohne Auflagen aufrechterhalten zu können.

Welche Wünsche habt ihr? Werdet ihr auch in der Alarmstufe den Betrieb eures Clubs 1:1 fortsetzen? Wäre es sollte ein Clubbetrieb nicht mehr wirklich durchführbar sein besser wieder eine staatlich verordnete Schließung auszuhandeln? Dann gäbe es auch die Option auf weitere staatliche Hilfen. Bitte schreibt uns eure Gedanken und Meinungen bis Montag, damit wir diese mit in die Verhandlungen nehmen können.

Viele Grüße, bleibt gesund und ein gutes Wochenende wünscht:
Eure IG Clubkultur